- in den letzten 10 Jahren wurde eine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt
- Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Gläubigerbegünstigung usw.)
- in den letzten drei Jahren wurden, vorsätzlich oder grob fahrlässig, unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben gemacht, um einen Kredit oder öffentliche Leistungen zu erhalten
- die Befriedigung der Insolvenzgläubiger wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig, beeinträchtigt, in dem der Schuldner
- unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist, oder
- Vermögen verschwendet hat, oder
- ohne Aussicht auf Besserung seiner wirtschaftlichen Lage das Insolvenzverfahren verzögert hat